Umweltleistungen der Landwirtschaft: Konzepte zur Honorierung
In: Teubner-Reihe Umwelt
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In: Teubner-Reihe Umwelt
Der Arbeitgeberverband der Metall- und Elektroindustrie (Gesamtmetall) beauftragte das ifo Institut, Informationen über die Umsetzung vorhandener Regelungen zur Altersteilzeit und zur betrieblichen Altersversorgung sowie über die Vorstellungen und Interessen der Unternehmen zu erheben. Die Umfrage zeigte, dass die organisierten Unternehmen der M+E-Industrie die bisherige und noch wirksame Politik des vorzeitigen Übergangs in den Ruhestand genutzt haben, um Beschäftigung abzubauen oder zu verjüngen. Die Akzeptanz der Altersteilzeit als vorherrschende Form dieses zumindest faktisch frühzeitigen Übergangs in die Nacherwerbsphase ist bei den Unternehmen und den Arbeitnehmern sehr hoch.
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Mit der so genannten Minijob-Regelung, die im April letzten Jahres eingeführt wurde, sollte die Beschäftigungsschwelle gesenkt und Arbeitsplätze geschaffen werden. Im März 2004 übten 4,7 Mill. Personen ausschließlich eine geringfügig entlohnte Tätigkeit und weitere 1,6 Millionen den geringfügig entlohnten Job als Nebentätigkeit aus. Die steigende Zahl von Minijobs wird von den Initiatoren der Reform als Erfolg gewertet, Kritiker befürchten dagegen, dass die Minijobs zu einer massiven Substitution von sonstigen Formen der Erwerbstätigkeit durch die geringfügige Beschäftigung führen. Am Beispiel der Handelsbranche wird hier gezeigt, dass es sich bei der Verbreitung der Minijobs um kein Nullsummenspiel handelt. Zwar sank im Zeitraum Juni 2001 bis März 2004 die Zahl der im Handel beschäftigten voll sozialversicherungspflichtigen Voll- und Teilzeitkräfte um 5,5%, und die geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnisse stiegen um 7,4%, es wäre jedoch voreilig, dies als Ergebnis der Reformmaßnahmen zu interpretieren. Denn in der Handelsbranche zwingt ein intensiver Preis- und Systemwettbewerb die Unternehmen seit Jahren zu kostensparenden Maßnahmen, so dass sich die Struktur der im Handel Beschäftigten schon vor der Hartz-II-Reform in Richtung Teilzeitbeschäftigung und Geringfügigkeit entwickelt hat. Für die Integration der Bezieher von Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe (ab 1. Januar 2005 Arbeitslosengeld II) sind die Minijobs allerdings wegen der hohen Transferentzugsrate unbedeutend.
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In: Schulreport: Tatsachen u. Meinungen zur aktuellen Bildungspolitik in Bayern, Heft 2, S. 11-13
ISSN: 0586-965X
In: ifo Forschungsberichte 27
Die vorliegende Studie wurde im Auftrag der Robert Bosch Stiftung im ifo Arbeitsbereich "Sozialpolitik und Arbeitsmärkte" erstellt und im Juni 2005 abgeschlossen, um die Arbeit der von der Bosch Stiftung initiierten Kommission "Familie und demographischer Wandel" zu unterstützen. Gegenstand der Studie sind Berechnungen zu den fiskalischen Effekten, die die Geburt eines Kindes im gegenwärtigen deutschen Steuer- und Sozialsystem auslöst. Zu diesem Zweck werden Modellrechnungen angestellt, die sich auf ein im Jahre 2000 geborenes Kind beziehen, dieses über seinen gesamten Lebenszyklus verfolgen und auch die Effekte seiner zu erwartenden Kindeskinder einbeziehen. Berücksichtigt werden jeweils familienpolitische Leistungen und öffentliche Bildungsausgaben, die ein Kind während seiner Kindheits- und Jugendphase in Anspruch nimmt, Steuern und Sozialbeiträge, die es während seiner späteren Erwerbs- und Nach-Erwerbsphase entrichtet, sowie alle sonstigen beitrags- und steuerfinanzierten öffentlichen Leistungen, die es während seines gesamten Lebens erhält. Ziel der Berechnungen ist es, die Höhe der "fiskalischen Externalität" abzuschätzen, die mit der Erziehung und Betreuung eines Kindes nach heute geltendem Recht verbunden ist, weil diese eine wichtige Ausgangsgröße für mögliche Reformen der Familienpolitik in Deutschland darstellt.
Der deutsche Staat gibt viel Geld für Kinder aus, indem er sich vor allem auf dem Wege der Familien- und Bildungspolitik an den finanziellen Lasten der Erziehung beteiligt. Er holt sich jedoch um einiges mehr von ihnen zurück, wenn die Kinder im weiteren Verlauf ihres Lebens Steuern und Sozialbeiträge entrichten. Der Staatshaushalt, einschließlich der Sozialversicherungen, erweist sich bei genauerem Hinsehen als ein Umlagesystem, das vorrangig durch Steuern und Beiträge von Personen im Erwerbsalter finanziert wird und daraus laufende Leistungen an Personen aller Altersstufen gewährt. Welchen lebenslangen Nettoeffekt dieses System aus der Sicht eines einzelnen Individuums hat, ist dabei a priori unklar. Das ifo Institut hat im Auftrag der Robert Bosch Stiftung umfassende Berechnungen zu den fiskalischen Effekten angestellt, welche die Geburt eines Kindes unter Berücksichtigung möglichst aller relevanten Einnahmen- und Ausgabenströme im gegenwärtigen deutschen Steuer- und Sozialsystem auslöst. Die Resultate zeigen, dass ein heute geborenes Kind, das hinsichtlich seines Erwerbsverhaltens, seines Einkommens und zahlreicher weiterer Merkmale als durchschnittlich anzusehen ist, unter den Rahmenbedingungen des gegenwärtigen deutschen Steuer- und Sozialsystems erhebliche fiskalische Vorteile für den Staat erzeugt. Über seinen gesamten Lebenszyklus und unter Berücksichtigung der Effekte aller von ihm im Durchschnitt zu erwartenden Nachkommen belaufen sich diese insgesamt auf rund 76 900 €.
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Die vorliegende Studie wurde im Auftrag der Robert Bosch Stiftung im ifo Arbeitsbereich "Sozialpolitik und Arbeitsmärkte" erstellt und im Juni 2005 abgeschlossen, um die Arbeit der von der Bosch Stiftung initiierten Kommission "Familie und demographischer Wandel" zu unterstützen. Gegenstand der Studie sind Berechnungen zu den fiskalischen Effekten, die die Geburt eines Kindes im gegenwärtigen deutschen Steuer- und Sozialsystem auslöst. Zu diesem Zweck werden Modellrechnungen angestellt, die sich auf ein im Jahre 2000 geborenes Kind beziehen, dieses über seinen gesamten Lebenszyklus verfolgen und auch die Effekte seiner zu erwartenden Kindeskinder einbeziehen. Berücksichtigt werden jeweils familienpolitische Leistungen und öffentliche Bildungsausgaben, die ein Kind während seiner Kindheits- und Jugendphase in Anspruch nimmt, Steuern und Sozialbeiträge, die es während seiner späteren Erwerbs- und Nach-Erwerbsphase entrichtet, sowie alle sonstigen beitrags- und steuerfinanzierten öffentlichen Leistungen, die es während seines gesamten Lebens erhält. Ziel der Berechnungen ist es, die Höhe der "fiskalischen Externalität" abzuschätzen, die mit der Erziehung und Betreuung eines Kindes nach heute geltendem Recht verbunden ist, weil diese eine wichtige Ausgangsgröße für mögliche Reformen der Familienpolitik in Deutschland darstellt.
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Seit Anfang der neunziger Jahre setzt sich die Europäische Kommission für die Förderung von finanziellen Mitarbeiterbeteiligungen in den Mitgliedsländern der Europäischen Union ein. Die Resonanz auf die ausgesprochenen Empfehlungen und die Intensität, mit der sie umgesetzt wurden, waren in den einzelnen Mitgliedsländern unterschiedlich. Diese verschiedenen Entwicklungen lassen sich durch institutionelle Unterschiede in den Mitgliedsländern sowie durch unterschiedliche politische Ansätze, die bei der Umsetzung der Empfehlungen der Kommission gewählt wurden, erklären. Die Unterstützung für finanzielle Mitarbeiterbeteiligungen wird durch die Annahme getragen, dass sie positiv auf Produktivität und Beschäftigung wirken. Bisher ist es jedoch noch nicht gelungen, dafür eindeutige empirische Belege zu finden. Trotzdem sollte die staatliche Förderung verstärkt werden. Denn finanzielle Beteiligungen der Arbeitnehmer können als ein Instrument zur Erhaltung von Arbeitsplätzen angesehen werden: Unter den Bedingungen der zunehmenden Globalisierung, mit einer erweiterten internationalen Mobilität von Gütern und Produktionsfaktoren geraten die Arbeitnehmerentgelte in Hochlohnländern - insbesondere von Beschäftigten mit eher geringer Qualifikation - unter Druck, wenn die Arbeitsplätze nicht gefährdet werden sollen. Insbesondere Kapitalbeteiligungen können die ausgelösten Verteilungseffekte abmildern. Die finanziellen Beteiligungsformen bergen jedoch Risiken für den Arbeitnehmer, wenn nennenswerte Einkommensbestandteile von dem durch den Einzelnen nur schwer zu beeinflussenden Gewinn abhängen oder die Mitarbeiter bei Insolvenz nicht nur ihren Arbeitsplatz, sondern auch ihr eingebrachtes Kapital verlieren. Aus der Sicht einer optimalen Risikostreuung ist vielleicht ein System der Vermögensbildung vorzuziehen, das die Kapitalbildung in Arbeitnehmerhand nicht auf den eigenen Betrieb beschränkt.
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In: Politische Studien: Magazin für Politik und Gesellschaft, Band 53, Heft 2, S. 74-86
ISSN: 0032-3462
In: Politische Studien: Orientierung durch Information und Dialog, Band 53, Heft 2, S. 74-86
ISSN: 0032-3462
Seit den 90-er Jahren werden die Auswirkungen des demografischen Wandels auf Erwerbsbevölkerung und Arbeitsmärkte immer stärker beachtet, wobei vor allem eine befürchtete zunehmenden Verknappung von Arbeitskräften - namentlich von qualifizierten Fachkräften - im Mittelpunkt steht, die zu einer Verlangsamung des aggregierten Wirtschaftswachstums führen kann. Erst in den letzten Jahren hat sich die Perspektive nochmals erweitert um die Frage, ob in einer alternden Gesellschaft nicht auch technischer Fortschritt und Produktivitätswachstum behindert werden bzw. welche Maßnahmen gegebenenfalls erforderlich sind, um das Wachstum zumindest pro Kopf der (schrumpfenden Zahl von) Erwerbstätigen auf dem aus der Vergangenheit gewohnten Niveau aufrecht zu erhalten. Der vorliegende Beitrag will daher in erster Linie den Stand der einschlägigen Forschung zusammenfassen, die wichtigsten offenen Fragen festhalten und in aller Vorsicht einige vorläufige Überlegungen zu den wirtschaftspolitischen Implikationen anstellen, die sich in diesem Feld - namentlich im Hinblick auf eine lebenslange Aus- und Weiterbildung des zukünftigen Erwerbspersonenpotenzials - ergeben. Die demografischen Szenarien für Deutschland zeigen insgesamt an, dass die Zeit für eventuell erforderliche Anpassungen an den demografischen Wandel mittlerweile begrenzt ist. (ICA2)
Nach verschiedenen Berechnungen werden im Jahr 2004 noch mehr Ausbildungsplätze fehlen, als dies im Jahr 2003 der Fall war. Den Forderungen nach einer Schließung der Ausbildungslücke folgend, sollten so viele Ausbildungsplätze bereitgestellt werden, wie es Bewerber gibt. Das "Berufsausbildungssicherungsgesetz" sieht eine jährliche Prüfung der Ausbildungslücke zum 30. September durch die Regierung vor. Wenn die Zahl der bundesweit gemeldeten Ausbildungsplätze, die noch unbesetzt sind, nicht mindestens 15% über der Zahl der noch nicht vermittelten Bewerber liegt, dann wird - so der Gesetzesentwurf der Bundesregierung - jeder Arbeitgeber, der im Vorjahr nicht die "notwendige Ausbildungsquote" von 7% seiner sozialversicherungspflichtig Beschäftigten erreicht hat, mit einer "Berufsausbildungssicherungsabgabe" belegt. Ausgenommen sind kleine Arbeitgeber mit bis zu zehn sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und größere Arbeitgeber, wenn die Abgabe eine "unzumutbare Härte" darstellen würde. Statt das Engagement der Wirtschaft anzuerkennen und zu fördern, versucht man also mit der Drohung einer Ausbildungsplatzabgabe die Wirtschaft zu zwingen, die nötigen Ausbildungsplätze zu schaffen. Der Beitrag diskutiert, wie diese Maßnahme zu beurteilen ist.
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In: ifo Forschungsberichte 34
Die vorliegende Studie wurde im ifo Forschungsbereich "Sozialpolitik und Arbeitsmärkte" in Zusammenarbeit mit dem Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Sozialrecht, München, erstellt und im Februar 2007 abgeschlossen. Sie entstand im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Nordrhein- Westfalen, der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands (KAB) und des Familienbundes der Katholiken. Gegenstand der Studie ist das Rentenmodell, das die katholischen Verbände in den Jahren 2002 bis 2004 gemeinsam entwickelt haben. Das Modell sieht einen Umbau der gesetzlichen Rentenversicherung in ein zweistufiges System staatlicher Alterssicherung, bestehend aus einer nahezu universell gewährten Sockelrente und einer erwerbsbezogenen Arbeitnehmer-Pflichtversicherung, vor. Ergänzend ist ein Ausbau der betrieblichen oder privaten Altersvorsorge als dritter Stufe des Rentenmodells vorgesehen. In der Studie werden Projektionen zur langfristigen finanziellen Entwicklung der staatlichen Alterssicherung nach einer Umsetzung des Reformmodells sowie Modellrechnungen zu den Verteilungseffekten der Reform jeweils im Vergleich zum derzeit geltenden Rentenrecht angestellt. Untersucht werden ferner mögliche Rückwirkungen der Reform auf andere Zweige der öffentlichen Finanzen, auf Arbeitsmarktentwicklung und Ersparnis sowie auf andere Säulen der Alterssicherung. Außerdem wird das Reformmodell einer rechtlichen Würdigung unterzogen.
Die vorliegende Studie wurde im ifo Forschungsbereich "Sozialpolitik und Arbeitsmärkte" in Zusammenarbeit mit dem Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Sozialrecht, München, erstellt und im Februar 2007 abgeschlossen. Sie entstand im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Nordrhein- Westfalen, der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands (KAB) und des Familienbundes der Katholiken. Gegenstand der Studie ist das Rentenmodell, das die katholischen Verbände in den Jahren 2002 bis 2004 gemeinsam entwickelt haben. Das Modell sieht einen Umbau der gesetzlichen Rentenversicherung in ein zweistufiges System staatlicher Alterssicherung, bestehend aus einer nahezu universell gewährten Sockelrente und einer erwerbsbezogenen Arbeitnehmer-Pflichtversicherung, vor. Ergänzend ist ein Ausbau der betrieblichen oder privaten Altersvorsorge als dritter Stufe des Rentenmodells vorgesehen. In der Studie werden Projektionen zur langfristigen finanziellen Entwicklung der staatlichen Alterssicherung nach einer Umsetzung des Reformmodells sowie Modellrechnungen zu den Verteilungseffekten der Reform jeweils im Vergleich zum derzeit geltenden Rentenrecht angestellt. Untersucht werden ferner mögliche Rückwirkungen der Reform auf andere Zweige der öffentlichen Finanzen, auf Arbeitsmarktentwicklung und Ersparnis sowie auf andere Säulen der Alterssicherung. Außerdem wird das Reformmodell einer rechtlichen Würdigung unterzogen.
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Am 28. Oktober 2011 wurde in Berlin der 8. Familienbericht an die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend übergeben. Er beschäftigt sich mit dem Thema »Zeit für Familie« und mit den Notwendigkeiten und Möglichkeiten einer Familienzeitpolitik. Für die Erstellung des Berichts wurde eine achtköpfige Sachverständigenkommission, zusammengesetzt aus den Bereichen der Betriebs- und Volkswirtschaftslehre, der Soziologie, der Entwicklungspsychologie und der Rechtswissenschaften, berufen. Das ifo Institut, das mit den Aufgaben einer Geschäftsstelle beauftragt wurde, hat die Kommission organisatorisch betreut und wesentliche inhaltliche Beiträge geliefert. Insbesondere hat es die empirische Unterfütterung der Diskussionen und des Berichts übernommen.
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